Du suchst finanzielle Hilfe für deine Wohnkosten und die Aufwendungen? In diesem Blogbeitrag bekommst du eine erste Orientierung zum Thema Wohngeld. Das reicht von den Voraussetzungen bis hin zur Antragstellung. So kannst du schnell herausfinden, ob du Wohngeld beantragen kannst und was du beachten musst.
Artikel kurz und knapp
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Menschen mit geringem Einkommen.
Die Höhe des Wohngelds hängt von der Anzahl der HaushaltsmitgliederInnen, dem Gesamteinkommen und den Wohnkosten ab.
Es gibt zwei Arten von Wohngeld: Mietzuschuss für MieterInnen und Lastenzuschuss für EigentümerInnen.
Der Antrag auf Wohngeld muss bei der zuständigen Wohngeldbehörde gestellt werden.
Oft können Sie den Antrag online oder mithilfe von Antragsformularen stellen.
Grundlagen des Wohngelds
Das Wohngeld wird zu gleichen Teilen vom Bund und den Ländern bezahlt. Verschiedene Personen wie MieterInnen, UntermieterInnen und EigentümerInnen eines Eigenheimes oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle können es beantragen. Es gibt zwei Arten: den Mietzuschuss für MieterInnen und den Lastenzuschuss für EigentümerInnen.
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der Menschen mit geringem Einkommen in Deutschland hilft, ihre Wohnkosten zu bezahlen. Es sorgt für die Sicherung des Lebensunterhalts und hilft, dass Wohnen für alle bezahlbar bleibt, wie im Wohngeldgesetz vorgesehen.
Im Unterschied zu einem Darlehen muss Wohngeld nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel dem Einkommen, der Anzahl der Personen im Haushalt und der Miete oder der jeweiligen Belastung.
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss an MieterInnen oder als Lastenzuschuss an EigentümerInnen von Wohnungen oder Häusern gegeben.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
In Deutschland kann jeder Wohngeld bekommen, der dort wohnt, eine gültige Aufenthaltserlaubnis hat und seine Wohnkosten nicht selbst aufbringen kann. Allerdings müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden, um Wohngeld zu erhalten.
Die erste Voraussetzung ist ein geringes Einkommen. Die genauen Einkommensgrenzen hängen von der Anzahl der HaushaltsmitgliederInnen, der Miethöhe und dem Bundesland ab. Außerdem dürfen nicht bereits andere Sozialleistungen zur Deckung der Wohnkosten in Anspruch genommen werden, wie Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung.
Außerdem muss die Wohnung angemessen sein. Das bedeutet, dass ihre Größe und Ausstattung den Bedürfnissen der BewohnerInnen entsprechen sollte.
Warum sich ein Wohngeldantrag oft lohnt
Viele Menschen verzichten auf Wohngeld, weil sie unsicher sind, ob sie Anspruch haben – oder weil sie den Antrag für zu aufwendig halten. Doch selbst kleine Wohngeldbeträge können eine große Entlastung im Alltag bedeuten. Gerade in Zeiten steigender Mietpreise und Lebenshaltungskosten hilft der Zuschuss dabei, das monatliche Budget zu entlasten und finanziellen Spielraum zurückzugewinnen. Zudem wird der Wohngeldbetrag regelmäßig angepasst, um aktuelle Preisentwicklungen zu berücksichtigen. Es lohnt sich also, den Anspruch regelmäßig zu prüfen – insbesondere bei Veränderungen im Einkommen oder der Haushaltsgröße.
Auch wer nur knapp über der Einkommensgrenze liegt, sollte sich nicht abschrecken lassen: In vielen Fällen kann eine detaillierte Prüfung dennoch zu einem positiven Bescheid führen. Beratungsstellen oder Online-Rechner helfen dabei, eine erste Einschätzung zu bekommen – schnell und unverbindlich. So verschenkst du kein Geld, das dir eigentlich zusteht.
Vorbereitung der notwendigen Unterlagen
Bevor ein Wohngeldantrag gestellt wird, sollten alle erforderlichen Nachweisen bereit gehalten werden. Diese Unterlagen helfen der Wohngeldbehörde, die finanzielle Lage und den Anspruch auf Wohngeld zu verstehen.
Zu den notwendigen Dokumenten gehören meist:
Personalausweis oder Reisepass
Einkommensnachweise aller HaushaltsmitgliederInnen (z.B. Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld)
Mietvertrag mit Angaben zu den Unterkunftskosten, wie Miete und Heizkosten
Es können auch andere Unterlagen nötig sein, je nach Situation. Dazu zählen Nachweise über Unterhaltszahlungen, ein Schwerbehindertenausweis oder eine Studienbescheinigung.
Einreichung des Antrags: Online vs. Papierform
Der Wohngeldantrag kann entweder online oder in Papierform eingereicht werden. Das Online-Verfahren der Antragsstellung bietet den Vorteil, dass der Antrag bequem von zu Hause aus erledigt und direkt digital an die Wohngeldbehörde übermittelt wird. In vielen Fällen stellt die Kreisverwaltung PDF Formulare zum Download bereit, die am Computer ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden können.
Alternativ kann der Antrag auch persönlich bei der zuständigen Wohngeldbehörde abgegeben werden.